Pflichtangaben nach der EU-Verpackungsverordnung (PPWR), Verordnung (EU) 2025/40, und dem Verpackungsgesetz (VerpackG) · Stand: 09. August 2026
Sie haben den QR-Code auf einer unserer Verpackungen gescannt oder diese Seite über unseren Shop aufgerufen. Hier finden Sie alle Angaben, die wir als Erzeuger der Verpackung bereitstellen müssen: wer wir sind, woraus unsere Verpackungen bestehen und wie Sie sie richtig entsorgen. Diese Informationen stehen Ihnen auch vor dem Kauf im Online-Verkauf zur Verfügung, wie es Art. 12 Abs. 5 PPWR verlangt.
| Name / eingetragener Handelsname | hauszauber GmbH |
|---|---|
| Eingetragene Handelsmarke | hauszauber |
| Postanschrift (zentrale Kontaktstelle) | Oberer Rennebaum 7, 34369 Hofgeismar, Deutschland |
| shop@hauszauber.eu | |
| Telefon | +49 5671 7849970 |
| Website | https://hauszauber.eu |
| Vertreten durch | Gjina Syka |
| Registergericht | Amtsgericht Kassel, HRB 18965 |
| USt-IdNr. | DE350745195 |
| Registrierungsnummer Verpackungsregister LUCID (§ 9 VerpackG) | DE2433217773150 |
Für alle Fragen zu unseren Verpackungen erreichen Sie uns unter shop@hauszauber.eu. Die Postanschrift ist zugleich die zentrale Kontaktstelle im Sinne von Art. 15 Abs. 6 Satz 3 PPWR.
Die folgende Übersicht führt jede Verpackungseinheit mit ihren Bestandteilen auf. Für jeden Bestandteil ist angegeben, aus welchem Material er besteht und wo er nach Gebrauch hingehört – so wie es Art. 12 Abs. 1 PPWR für den „Bestimmungsort jedes einzelnen Bestandteils der Verpackung“ vorsieht.
Springen Sie direkt zu der Verpackung, die Sie in der Hand halten:
Kunststoffflasche mit 1000 ml Füllmenge, Schraubverschluss bzw. Spritzdüse, Etikett und Anhänger.
Verpackungsart: Verkaufsverpackung (Einweg)
| Bestandteil | Material | Werkstoffkennzeichnung | Rezyklatanteil | Entsorgung |
|---|---|---|---|---|
| Flasche | Polyethylen hoher Dichte, Rundflasche 1000 ml | PE-HD (2) | 100 % | Gelber Sack / Gelbe Tonne / Wertstofftonne |
| Verschluss bzw. Spritzdüse (ND28, weiß) | Polypropylen | PP (5) | keine Angabe | Getrennt von der Flasche in den Gelben Sack / die Wertstofftonne |
| Schaumeinlage im Verschluss | Polyethylen-Schaum | PE-LD (4) | keine Angabe | Im Verschluss belassen |
| Etikett | Polypropylen-Folie | PP (5) | keine Angabe | Am Behälter belassen |
| Anhänger mit Kordel | Karton mit Kordel aus Baumwolle | PAP (21) / TEX (60) | keine Angabe | Anhänger ins Altpapier, Kordel in den Restmüll |
Kunststoffflasche mit 1000 ml Füllmenge, Sprühkopf, Etikett und Anhänger. Wird für die gebrauchsfertigen Enzymreiniger verwendet.
Verpackungsart: Verkaufsverpackung (Einweg)
| Bestandteil | Material | Werkstoffkennzeichnung | Rezyklatanteil | Entsorgung |
|---|---|---|---|---|
| Flasche | Polyethylen hoher Dichte, Rundflasche 1000 ml | PE-HD (2) | 100 % | Gelber Sack / Gelbe Tonne / Wertstofftonne |
| Sprühkopf | Verbund aus Polypropylen, Polyethylen und einer Feder aus Edelstahl | PP (5) / PE-LD (4) / FE (40) | keine Angabe | Nicht zerlegbar – vollständig in den Gelben Sack / die Wertstofftonne |
| Etikett | Polypropylen-Folie | PP (5) | keine Angabe | Am Behälter belassen |
| Anhänger mit Kordel | Karton mit Kordel aus Baumwolle | PAP (21) / TEX (60) | keine Angabe | Anhänger ins Altpapier, Kordel in den Restmüll |
Versandkarton inklusive Klebeband und Polstermaterial für den Versand unserer Bestellungen.
Verpackungsart: Verpackung für den elektronischen Handel (Einweg)
| Bestandteil | Material | Werkstoffkennzeichnung | Rezyklatanteil | Entsorgung |
|---|---|---|---|---|
| Versandkarton | Wellpappe | PAP (20) | keine Angabe | Altpapier – bitte flach zusammenfalten |
| Klebeband | Papierklebeband | PAP (22) | keine Angabe | Altpapier – kann am Karton verbleiben |
| Polstermaterial | Packpapier | PAP (22) | keine Angabe | Altpapier |
Wir sind im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister unter der Registrierungsnummer DE2433217773150 registriert (§ 9 VerpackG). Unsere systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sind an einem dualen System beteiligt: Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH. Damit tragen wir die Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung unserer Verpackungen (Art. 45 PPWR, §§ 7, 9 VerpackG).
Eine gesonderte Kennzeichnung zur erweiterten Herstellerverantwortung auf der Verpackung ist nicht verpflichtend. Sie ist nach Art. 12 Abs. 9 PPWR ab dem 12. Februar 2027 nur als Symbol in einem QR-Code oder einer anderen standardisierten, offenen digitalen Kennzeichnungstechnologie zulässig.
Für unsere Verpackungen führen wir das Konformitätsbewertungsverfahren nach Art. 38 PPWR durch, erstellen die technische Dokumentation nach Anhang VII PPWR und stellen die EU-Konformitätserklärung nach Art. 39 PPWR aus. Diese Unterlagen bewahren wir bei Einwegverpackungen fünf Jahre ab dem Inverkehrbringen auf (Art. 15 Abs. 3 PPWR). Marktüberwachungsbehörden erhalten sie auf begründetes Verlangen; Geschäftspartner können sie unter shop@hauszauber.eu anfordern.
Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026. Ein Teil der Kennzeichnungspflichten greift erst später, weil die EU-Kommission dafür zunächst Durchführungsrechtsakte erlassen muss. Wir aktualisieren diese Seite entsprechend.
| Ab | Was gilt | Fundstelle |
|---|---|---|
| 12.08.2026 | Die PPWR gilt. Herstellerangaben und Identifikation der Verpackung sind bereitzustellen; irreführende Kennzeichnungen sind verboten. | Art. 15 Abs. 5, 6; Art. 12 Abs. 8 |
| 12.02.2027 | Eine Kennzeichnung zur erweiterten Herstellerverantwortung ist zulässig – ausschließlich als Symbol in einem QR-Code oder einem anderen offenen digitalen Datenträger. | Art. 12 Abs. 9 |
| 12.02.2028 | Der Leerraum in Verkaufsverpackungen ist auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen. | Art. 24 Abs. 4 |
| 12.08.2028 | Harmonisierte Kennzeichnung der Materialzusammensetzung mit Piktogrammen; harmonisierte Vorgaben für Angaben zum Rezyklatanteil. | Art. 12 Abs. 1, 4 |
| 12.02.2029 | Wiederverwendbare Verpackungen benötigen eine Mehrweg-Kennzeichnung samt verpflichtendem QR-Code. Für unsere Einwegverpackungen ohne Belang. | Art. 12 Abs. 2 |
| 01.01.2030 | Mindestrezyklatanteil in Kunststoffverpackungen (35 % für unsere Verpackungsart); Leerraumquote von höchstens 50 % bei Versandverpackungen. | Art. 7 Abs. 1; Art. 24 Abs. 1 |
Diese Seite enthält bewusst keine Werbung und keine Produktangebote. Art. 12 Abs. 5 UAbs. 3 lit. b PPWR verbietet es, elektronisch bereitgestellte Verpackungsinformationen zusammen mit Informationen zu Verkaufs- oder Vermarktungszwecken anzuzeigen.
Beim Aufruf dieser Seite erheben wir keine personenbezogenen Daten über das hinaus, was für die Auslieferung der Seite technisch erforderlich ist (Art. 12 Abs. 5 UAbs. 3 lit. a PPWR, Art. 5 Abs. 1 DSGVO). Näheres in unserer Datenschutzerklärung.
Der amtliche Wortlaut der Verordnung (EU) 2025/40 ist abrufbar unter eur-lex.europa.eu/eli/reg/2025/40/oj.