hauszauber

Verpackungsinformationen

Pflichtangaben nach der EU-Verpackungsverordnung (PPWR), Verordnung (EU) 2025/40, und dem Verpackungsgesetz (VerpackG) · Stand: 09. August 2026

Sie haben den QR-Code auf einer unserer Verpackungen gescannt oder diese Seite über unseren Shop aufgerufen. Hier finden Sie alle Angaben, die wir als Erzeuger der Verpackung bereitstellen müssen: wer wir sind, woraus unsere Verpackungen bestehen und wie Sie sie richtig entsorgen. Diese Informationen stehen Ihnen auch vor dem Kauf im Online-Verkauf zur Verfügung, wie es Art. 12 Abs. 5 PPWR verlangt.

1. Wer die Verpackung in Verkehr bringt

Erzeuger der Verpackung (Art. 15 Abs. 6 PPWR)
Name / eingetragener Handelsnamehauszauber GmbH
Eingetragene Handelsmarkehauszauber
Postanschrift (zentrale Kontaktstelle)Oberer Rennebaum 7, 34369 Hofgeismar, Deutschland
E-Mailshop@hauszauber.eu
Telefon+49 5671 7849970
Websitehttps://hauszauber.eu
Vertreten durchGjina Syka
RegistergerichtAmtsgericht Kassel, HRB 18965
USt-IdNr.DE350745195
Registrierungsnummer Verpackungsregister LUCID (§ 9 VerpackG) DE2433217773150

Für alle Fragen zu unseren Verpackungen erreichen Sie uns unter shop@hauszauber.eu. Die Postanschrift ist zugleich die zentrale Kontaktstelle im Sinne von Art. 15 Abs. 6 Satz 3 PPWR.

2. Unsere Verpackungen im Einzelnen

Die folgende Übersicht führt jede Verpackungseinheit mit ihren Bestandteilen auf. Für jeden Bestandteil ist angegeben, aus welchem Material er besteht und wo er nach Gebrauch hingehört – so wie es Art. 12 Abs. 1 PPWR für den „Bestimmungsort jedes einzelnen Bestandteils der Verpackung“ vorsieht.

Springen Sie direkt zu der Verpackung, die Sie in der Hand halten:

Flasche 1000 ml mit Schraubverschluss

Kunststoffflasche mit 1000 ml Füllmenge, Schraubverschluss bzw. Spritzdüse, Etikett und Anhänger.

Verpackungsart: Verkaufsverpackung (Einweg)

Bestandteile, Materialien und getrennte Entsorgung
BestandteilMaterialWerkstoffkennzeichnungRezyklatanteilEntsorgung
FlaschePolyethylen hoher Dichte, Rundflasche 1000 mlPE-HD (2)100 %Gelber Sack / Gelbe Tonne / Wertstofftonne
Verschluss bzw. Spritzdüse (ND28, weiß)PolypropylenPP (5)keine AngabeGetrennt von der Flasche in den Gelben Sack / die Wertstofftonne
Schaumeinlage im VerschlussPolyethylen-SchaumPE-LD (4)keine AngabeIm Verschluss belassen
EtikettPolypropylen-FoliePP (5)keine AngabeAm Behälter belassen
Anhänger mit KordelKarton mit Kordel aus BaumwollePAP (21) / TEX (60)keine AngabeAnhänger ins Altpapier, Kordel in den Restmüll
Identifikation der Verpackung
Die Chargennummer ist auf dem Etikett hinter „L“ bzw. „LOT“ aufgedruckt.
Wiederverwendbar
Nein – Einwegverpackung. Es besteht kein Wiederverwendungssystem für diese Verpackung.
Pfand- und Rücknahmesystem
Nein – diese Verpackung unterliegt keinem Pfand- und Rücknahmesystem.
Kompostierbar
Nein – die Verpackung gehört nicht in die Bioabfall- oder Eigenkompostierung.
Rezyklatanteil
Flasche: 100 % – jeweils Rezyklat aus Verbraucher-Kunststoffabfällen (PCR). Für die übrigen Bestandteile machen wir derzeit keine Angabe. Die Mindestquoten nach Art. 7 PPWR gelten ab dem 1. Januar 2030, die harmonisierte Kennzeichnung des Rezyklatanteils nach Art. 12 Abs. 4 PPWR ab dem 12. August 2028.
Besorgniserregende Stoffe
Nach den uns vorliegenden Lieferantenangaben enthält diese Verpackung keine besorgniserregenden Stoffe im Sinne von Art. 5 PPWR oberhalb der dort genannten Konzentrationsgrenzen. Die Methode zur digitalen Angabe solcher Stoffe legt die EU-Kommission erst bis zum 1. Januar 2030 fest (Art. 12 Abs. 7 UAbs. 2 PPWR).
Verwendet für
Urin- und Kalksteinentferner, Enzymreiniger Konzentrat Blütenzauber, Enzymreiniger Konzentrat Zauberfrische, Polsterreiniger, Öko-Bodenreiniger mit Wäscheduft, Öko-Bodenreiniger mit Zitrusduft, Ultraschallreiniger, Backofen- & Grillreiniger, Abflussreiniger

Sprühflasche 1000 ml

Kunststoffflasche mit 1000 ml Füllmenge, Sprühkopf, Etikett und Anhänger. Wird für die gebrauchsfertigen Enzymreiniger verwendet.

Verpackungsart: Verkaufsverpackung (Einweg)

Bestandteile, Materialien und getrennte Entsorgung
BestandteilMaterialWerkstoffkennzeichnungRezyklatanteilEntsorgung
FlaschePolyethylen hoher Dichte, Rundflasche 1000 mlPE-HD (2)100 %Gelber Sack / Gelbe Tonne / Wertstofftonne
SprühkopfVerbund aus Polypropylen, Polyethylen und einer Feder aus EdelstahlPP (5) / PE-LD (4) / FE (40)keine AngabeNicht zerlegbar – vollständig in den Gelben Sack / die Wertstofftonne
EtikettPolypropylen-FoliePP (5)keine AngabeAm Behälter belassen
Anhänger mit KordelKarton mit Kordel aus BaumwollePAP (21) / TEX (60)keine AngabeAnhänger ins Altpapier, Kordel in den Restmüll
Identifikation der Verpackung
Die Chargennummer ist auf dem Etikett hinter „L“ bzw. „LOT“ aufgedruckt.
Wiederverwendbar
Nein – Einwegverpackung. Es besteht kein Wiederverwendungssystem für diese Verpackung.
Pfand- und Rücknahmesystem
Nein – diese Verpackung unterliegt keinem Pfand- und Rücknahmesystem.
Kompostierbar
Nein – die Verpackung gehört nicht in die Bioabfall- oder Eigenkompostierung.
Rezyklatanteil
Flasche: 100 % – jeweils Rezyklat aus Verbraucher-Kunststoffabfällen (PCR). Für die übrigen Bestandteile machen wir derzeit keine Angabe. Die Mindestquoten nach Art. 7 PPWR gelten ab dem 1. Januar 2030, die harmonisierte Kennzeichnung des Rezyklatanteils nach Art. 12 Abs. 4 PPWR ab dem 12. August 2028.
Besorgniserregende Stoffe
Nach den uns vorliegenden Lieferantenangaben enthält diese Verpackung keine besorgniserregenden Stoffe im Sinne von Art. 5 PPWR oberhalb der dort genannten Konzentrationsgrenzen. Die Methode zur digitalen Angabe solcher Stoffe legt die EU-Kommission erst bis zum 1. Januar 2030 fest (Art. 12 Abs. 7 UAbs. 2 PPWR).
Verwendet für
Enzymreiniger Zauberfrische, Enzymreiniger Blütenzauber

Versandverpackung

Versandkarton inklusive Klebeband und Polstermaterial für den Versand unserer Bestellungen.

Verpackungsart: Verpackung für den elektronischen Handel (Einweg)

Bestandteile, Materialien und getrennte Entsorgung
BestandteilMaterialWerkstoffkennzeichnungRezyklatanteilEntsorgung
VersandkartonWellpappePAP (20)keine AngabeAltpapier – bitte flach zusammenfalten
KlebebandPapierklebebandPAP (22)keine AngabeAltpapier – kann am Karton verbleiben
PolstermaterialPackpapierPAP (22)keine AngabeAltpapier
Identifikation der Verpackung
Die Sendungs- und Chargennummer ist dem Lieferschein zu entnehmen.
Wiederverwendbar
Nein – Einwegverpackung. Es besteht kein Wiederverwendungssystem für diese Verpackung.
Pfand- und Rücknahmesystem
Nein – diese Verpackung unterliegt keinem Pfand- und Rücknahmesystem.
Kompostierbar
Nein – die Verpackung gehört nicht in die Bioabfall- oder Eigenkompostierung.
Rezyklatanteil
Für diese Verpackung machen wir derzeit keine Angabe zum Rezyklatanteil. Die Mindestquoten nach Art. 7 PPWR gelten ab dem 1. Januar 2030, die harmonisierte Kennzeichnung des Rezyklatanteils nach Art. 12 Abs. 4 PPWR ab dem 12. August 2028.
Besorgniserregende Stoffe
Nach den uns vorliegenden Lieferantenangaben enthält diese Verpackung keine besorgniserregenden Stoffe im Sinne von Art. 5 PPWR oberhalb der dort genannten Konzentrationsgrenzen. Die Methode zur digitalen Angabe solcher Stoffe legt die EU-Kommission erst bis zum 1. Januar 2030 fest (Art. 12 Abs. 7 UAbs. 2 PPWR).

3. So entsorgen Sie unsere Verpackungen richtig

  • Restentleeren, nicht ausspülen. Entleeren Sie die Flasche so weit, wie sie sich tropf- oder löffelrein ausgießen lässt. Ein Ausspülen mit Wasser ist für das Recycling nicht nötig und belastet unnötig das Abwasser.
  • Verschluss abschrauben. Verschluss, Spritzdüse und Sprühkopf gehören getrennt von der Flasche in die Sammlung. Getrennt erfasst lassen sich die Materialien in der Sortieranlage besser auseinanderhalten.
  • Etikett am Behälter belassen. Das Etikett wird im Recyclingprozess maschinell abgetrennt.
  • Kunststoff in die Wertstoffsammlung. Flaschen, Verschlüsse und Sprühköpfe gehören in den Gelben Sack, die Gelbe Tonne oder die Wertstofftonne – je nachdem, welches System in Ihrer Kommune eingerichtet ist.
  • Karton und Papier ins Altpapier. Versandkartons bitte flach zusammenfalten. Papierklebeband und Packpapier können mit ins Altpapier.
  • Nichts in die Umwelt. Verpackungen gehören niemals in die Natur oder in Gewässer – auch nicht in den Bioabfall oder in die Eigenkompostierung.

4. Erweiterte Herstellerverantwortung

Wir sind im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister unter der Registrierungsnummer DE2433217773150 registriert (§ 9 VerpackG). Unsere systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sind an einem dualen System beteiligt: Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH. Damit tragen wir die Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung unserer Verpackungen (Art. 45 PPWR, §§ 7, 9 VerpackG).

Eine gesonderte Kennzeichnung zur erweiterten Herstellerverantwortung auf der Verpackung ist nicht verpflichtend. Sie ist nach Art. 12 Abs. 9 PPWR ab dem 12. Februar 2027 nur als Symbol in einem QR-Code oder einer anderen standardisierten, offenen digitalen Kennzeichnungstechnologie zulässig.

5. Konformität der Verpackung

Für unsere Verpackungen führen wir das Konformitätsbewertungsverfahren nach Art. 38 PPWR durch, erstellen die technische Dokumentation nach Anhang VII PPWR und stellen die EU-Konformitätserklärung nach Art. 39 PPWR aus. Diese Unterlagen bewahren wir bei Einwegverpackungen fünf Jahre ab dem Inverkehrbringen auf (Art. 15 Abs. 3 PPWR). Marktüberwachungsbehörden erhalten sie auf begründetes Verlangen; Geschäftspartner können sie unter shop@hauszauber.eu anfordern.

6. Rechtsgrundlagen und Fristen

Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026. Ein Teil der Kennzeichnungspflichten greift erst später, weil die EU-Kommission dafür zunächst Durchführungsrechtsakte erlassen muss. Wir aktualisieren diese Seite entsprechend.

Fristen der EU-Verpackungsverordnung
AbWas giltFundstelle
12.08.2026Die PPWR gilt. Herstellerangaben und Identifikation der Verpackung sind bereitzustellen; irreführende Kennzeichnungen sind verboten.Art. 15 Abs. 5, 6; Art. 12 Abs. 8
12.02.2027Eine Kennzeichnung zur erweiterten Herstellerverantwortung ist zulässig – ausschließlich als Symbol in einem QR-Code oder einem anderen offenen digitalen Datenträger.Art. 12 Abs. 9
12.02.2028Der Leerraum in Verkaufsverpackungen ist auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen.Art. 24 Abs. 4
12.08.2028Harmonisierte Kennzeichnung der Materialzusammensetzung mit Piktogrammen; harmonisierte Vorgaben für Angaben zum Rezyklatanteil.Art. 12 Abs. 1, 4
12.02.2029Wiederverwendbare Verpackungen benötigen eine Mehrweg-Kennzeichnung samt verpflichtendem QR-Code. Für unsere Einwegverpackungen ohne Belang.Art. 12 Abs. 2
01.01.2030Mindestrezyklatanteil in Kunststoffverpackungen (35 % für unsere Verpackungsart); Leerraumquote von höchstens 50 % bei Versandverpackungen.Art. 7 Abs. 1; Art. 24 Abs. 1

7. Hinweis zu dieser Seite

Diese Seite enthält bewusst keine Werbung und keine Produktangebote. Art. 12 Abs. 5 UAbs. 3 lit. b PPWR verbietet es, elektronisch bereitgestellte Verpackungsinformationen zusammen mit Informationen zu Verkaufs- oder Vermarktungszwecken anzuzeigen.

Beim Aufruf dieser Seite erheben wir keine personenbezogenen Daten über das hinaus, was für die Auslieferung der Seite technisch erforderlich ist (Art. 12 Abs. 5 UAbs. 3 lit. a PPWR, Art. 5 Abs. 1 DSGVO). Näheres in unserer Datenschutzerklärung.

Der amtliche Wortlaut der Verordnung (EU) 2025/40 ist abrufbar unter eur-lex.europa.eu/eli/reg/2025/40/oj.